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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eagle Golfanlagen GmbH

(Stand 21.01.2021) 

Die Eagle Golfanlagen GmbH (im Folgenden „Betreiberin“) betreibt den GolfPark Gerolsbach (im Folgenden „GolfPark“) bestehend aus einem 18-Loch Meisterschaftsplatz, einem 5-Loch-Kurzplatz einschließlich Driving Range, Putting Green und Übungsanlagen sowie dem Club.haus mit Nebengebäuden. Für die Nutzung des Golfparks ist in jedem Fall der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung notwendig. Für die Erteilung sowie den Inhalt und die Ausübung des Nutzungsrechts gelten gegenüber den Kunden der Betreiberin (im Folgenden „Golfspie.ler“), nachfolgende Bestimmungen: 


§ 1 

PERSÖNLICHES NUTZUNGSRECHT 

(1) Der Golfspieler ist – neben weiteren Golfspielern -berechtigt, den GolfPark und seine Nebeneinrichtungen entsprechend des im der Nutzungsvereinbarung vereinbarten Nutzungsrechts zum Golf Spielen und den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu nutzen. 

(2) Das Nutzungsrecht gilt nur für den Golfspieler persönlich. Die Rechte und Pflichten des Golfspielers aus diesem Vertrag können nicht auf einen Dritten übertragen werden. 

(3) Eine Zweitmitgliedschaft setzt eine reguläre Mitgliedschaft mit Regionalkennzeichnung und HCP-Verwaltung im Heimatclub voraus. Die Erstmitgliedschaft ist der Betreiberin bei Vertragsschluss vorzulegen.


§ 2 

PFLICHTEN DES GOLFSPIELERS BEI DER NUTZUNG 

(1) Für die Mitbenutzung der Golfanlage und der Nebeneinrichtungen hat der Golfspieler die von der Betreiberin oder einem Dritten erlassene Allgemeine Spielordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung und die einschlägigen Regeln des Golfsports zu beachten sowie die Etikette zu wahren. Die Allgemeine Spielordnung hängt in den Geschäftsräumen der Be.treiberin am schwarzen Brett zur Kenntnisnahme durch den Golfspieler aus. 

Bei Widersprüchen zwischen den nachfolgenden Vertragsbestandteilen gelten diese in der folgenden Reihenfolge: 

(a) Spielberechtigungsvertrag 

(b) Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(c) Allgemeine Spielordnung 

(d) Regeln des Golfsports 

(e) Etikette  

(2) Der Golfspieler hat darauf zu achten, dass er weder andere Personen verletzt noch fremde Gegenstände beschädigt. 

(3) Der Golfspieler hat die von der Betreiberin ausgegebene Jahresmarke gut sichtbar an seiner Golftasche zu befestigen. Golfspieler, die keine gültige Marke an ihrer Golftasche befestigt haben, können von der Golfanlage verwiesen werden.


§ 3  

NUTZUNGSGEBÜHR 

(1) Der Golfspieler ist verpflichtet, an die Betreiberin die mit ihr in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Nutzungsgebühr (Jahresspielgebühr) zu entrichten. 

(2) Die Betreiberin behält sich vor, die Nutzungsgebühr pro Kalenderjahr dem jeweiligen Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2015 = 100) anzupassen. Änderungen der Nutzungsgebühr werden dem Golfspieler bis spätestens zum 30.08. eines jeden Jahres an die, der Betreiberin zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse angekündigt. Die geänderte Nutzungs.gebühr wird jeweils zum 1. eines Kalenderjahres wirksam. Sollte während der Dauer des Nutzungsvereinbarung der vorgenannte Preisindex vom Statistischen Bundesamt in Wies.baden nicht mehr herausgegeben werden, tritt an seine Stelle der diesem am nächsten kommende, vom Statistischen Bundesamt oder Statistischen Amt der Europäischen Union herausgegebene Verbraucherpreisindex. 

(3) Die Betreiberin behält sich vor, Sondertarife wie bspw. Jugend-, Studenten-, Firmentarife u.Ä. auf den jeweiligen aktuellen Tarif umzustellen, wenn die Gründe für den betreffenden Sondertarif nicht mehr vorliegen. Das Mitglied hat bis spätestens 14 Tage vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit einen weiterführenden Nachweis für das Vorliegen der Vo.raussetzungen des Sondertarifs zu erbringen. 

(4) Die Nutzungsgebühr ist als Jahresgebühr zu entrichten und ist zum 10. Januar eines Jahres fällig. Sofern ausnahmsweise eine monatliche Zahlung vereinbart ist, ist die Nutzungsgebühr jeweils zum 5. des Monats fällig. 

(5) Die Zahlung der Nutzungsgebühr erfolgt durch Bankeinzug. Der Golfspieler hat der Betreibe.rin eine entsprechende SEPA -Einzugsermächtigung zu erteilen und über die Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Sollte der Golfspieler eine andere Zahlweise wählen, so fallen einmalig € 50,00 Bearbeitungsgebühren an. 

(6) Der Golfspieler kann die Nutzungsgebühr weder mindern noch zurückfordern, insbesondere auch dann nicht, wenn er vom eingeräumten Nutzungsrecht ganz oder teilweise keinen Ge.brauch macht. Dies gilt nicht, wenn die Betreiberin oder deren Beauftragte die Nutzung der Anlage durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verhindert haben. 

(7) Gegen Zahlungsansprüche der Betreiberin wegen der Nutzungsgebühr kann der Golfspieler Aufrechnungs-und/oder Zurückbehaltungsrechte nur wegen unbestrittener, rechtstitulierter oder entscheidungsreifer Forderungen geltend machen. 

(8) Besondere Dienst-oder Sachleistungen, insbesondere Ausrüstungsgegenstände, Übungs.bälle, Trainerstunden, u.Ä. sind nicht in der vereinbarten Nutzungsgebühr enthalten und nach den jeweils geltenden Sätzen zu vergüten. 


§ 4  

WIRKSAMKEIT DES NUTZUNGSRECHTS 

Die Betreiberin ist berechtigt, gegenüber dem Golfspieler die Nutzung der Anlage zu verwei.gern, bis ihr Anspruch auf Zahlung der Nutzungsgebühr erfüllt ist.


§ 5 

NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNGEN 

(1) Die Betreiberin ist berechtigt, die Möglichkeiten zur Nutzung der Golfanlage nach vorhe.riger Abwägung der Interessen des Golfspielers zeit-oder teilweise einzuschränken (z. B. durch Platzsperren), wenn und soweit: 

a) auf dem Golfplatz Turniere stattfinden; 

b) Reparatur-oder Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Golfanlage notwendig sind; 

c) Bau-oder sonstige Arbeitsmaßnahmen zur Modernisierung der Anlage zur Erfüllung ge.setzlicher Anforderungen oder behördlicher Auflagen vorgenommen werden 

d) diese Maßnahmen zur Sicherheit der Golfspieler, d.h. bei Gefahr für Leib, Leben und/oder Gesundheit der Golfspieler, notwendig sind 

e) ein Bespielen des Platzes aufgrund der Witterungsbedingungen (z.B. Platz unter Wasser, Gewitter, weiche Oberfläche und gefrorener Untergrund, gefrorene Oberfläche und weicher Untergrund) oder höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich ist oder 

f) die Schließung der Golfanlage insbesondere auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend behördlich bzw. staatlich angeordnet wird. 

In diesen Fällen hat der Golfspieler keinen Anspruch auf Schadensersatz, ein Rücktritt ist nicht möglich. 

(2) In den in Ziff. 5.1 bezeichneten Fällen ist der Spieler ferner verpflichtet, das Nutzungs.entgelt weiter zu entrichten. 


§ 6 

VERTRAGSDAUER 

(1) Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung. 

(2) Das Nutzungsrecht verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Jahres-und Vertragsendes (31.12.) gekündigt wird. Für die Kündigung ist Textform (§ 126b BGB) ausreichend. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der Betreiberin unter info@golfpark-gerolsbach.de

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 

(4) Als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch die Betreiberin gilt insbesondere, wenn der Golfspieler wiederholt gegen die Etikette, die Allgemeine Spielordnung verstößt und wegen ähnlicher Verstöße in demselben Kalenderjahr zweimal fruchtlos abgemahnt worden ist. 

(5) Die Betreiberin ist nach einer Kündigung dieses Vertrages nicht verpflichtet, die Nut.zungsgebühr an den Spieler zurückzuzahlen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt; es sei denn, der Spieler kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von der Betreiberin zu vertreten. 


§ 7 

HAFTUNG 

(1) Soweit in den nachfolgenden Abs. 2 bis 4 nichts anderes vereinbart ist, ist die Haftung der Betreiberin auf Schadensersatz ausgeschlossen. 

(2) Die Betreiberin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Golfspieler regelmäßig ver.trauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), verletzt. 

(3) Die Betreiberin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreiberin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. 

(4) Ferner gelten die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß § 7 nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Verletzung einer Garantie durch die Betreiberin, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers. 


§8 

SONSTIGES 

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertra.ges bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. 

(2) Für den Fall, dass die Betreiberin die Nutzung der Golfplatzanlage auf einen General.übernehmer überträgt, stimmt der Golfspieler bereits jetzt der Übertragung dieses Vertrages auf den Generalübernehmer zu. 

(3) Erfüllungsort für alle Leistungen nach diesem Vertrag ist Gerolsbach. 

(4) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl unverändert. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtswirksame Bestimmung, die dem Gewollten so nahe wie rechtlich möglich kommt. Das.selbe gilt im Falle einer Lücke.


§9 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG 

(1) Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung der Nutzungsvereinbarung notwendig ist. 

(2) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Best.immungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. 

(3) Mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung werden Name, Vorname, Geschlecht, An.schrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Geburtsdatum und Bankverbindung aufgenommen und zum Zwecke der Personenverwaltung in der Verwaltungssoftware PC Caddie gespei.chert. Jedem Nutzungsberechtigten wird dabei eine Nummer zugewiesen. Die personenbe.zogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Missbrauch geschützt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden gespeicherte personenbezogene Daten gelöscht, sofern nicht auf Grundlage besonderer Bestimmungen, z.B. aus steuerrechtlichen Gründen, Aufbewahrungspflichten bestehen. 

(4) Darüber hinaus verarbeitet der GolfPark die folgenden personenbezogenen Daten: 

a. zur Reservierung von Startzeiten Name, Vorname, Geschlecht und Telefonnummer, 

b. zur Veröffentlichung gebuchter Startzeiten über Bildschirme auf der Anlage sowie im geschützten Personenbereich auf der Clubhomepage Name, Vorname, Geschlecht und EGA-Handicap, 

c. zum Zwecke des Einzugs der Nutzungsgebühr sowie gegebenenfalls Zusatzbeiträ.gen (Spindmiete, Caddieboxen, Startgelder, Verbandsbeiträge, Sponsorenbeiträge, Spenden u. ä.) einschließlich des Mahnwesens und Inkasso sowie zur Abwicklung des Zahlungsver.kehrs über die (Online-)Banksoftware des GolfParks Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Bankverbindung, 

d. zum Versand von Newsletter, Clubinformationen, Geburtstags-E-Mail und vergleich.barer Informationen Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail-Adresse; der Versand des Newsletters erfolgt intern oder über Dienstleister, die insoweit für den GolfPark als Datenver.arbeiter im Auftrag tätig wird, 

e. für den Zutritt/Zugang zu Ballautomat u. ä. mittels DGV-Ausweis Name, Vorname, Geschlecht, Nutzungsvertragsnummer, 

f. zur Organisation des Jugendtrainings oder Trainings (Ansprache, Benachrichtigung, Terminkoordination) Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der (jugendlichen) Nutzungsberechtigten gegebenenfalls der Eltern, 

g. zur Verarbeitung des Postein-und –ausgangs über EDV sowie Fax und E-Mail Na.me, Vorname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, 

h. zur Verbesserung der Servicequalität, zur Erstellung von Statistiken und Planung (Li.quiditätsplanung, Kosten-Nutzen-Rechnung u. ä.) sowie zum Controlling die Anzahl der von Ihnen gespielten Runden p. a. sowie der erzielte Jahresumsatz (Ballautomat u. ä.), 

i. zur Verbesserung der Servicequalität für Umfragen Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, 

j. zum Zwecke der Veröffentlichung der Spielpläne auf der Anlage Name, Vorname, Geschlecht, EGA-Handicap, 

k. zum Zwecke der Organisation des Gruppen-/Ligamannschaftsspielbetriebs Weiterga.be von Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer an die Kapitäne/-innen der Mann.schaften und Gruppen, 

l. zur Organisation der Rundenverpflegung am Halfway-Haus oder in der angeschlos.senen Gastronomie Name, Vorname, Geschlecht, gastronomische Wünsche, inklusive Weitergabe an die Gastronomie,  

m. zur Benennung und Veröffentlichung der Clubmeister und weiterer sportlichen Leis.tungen (Hole-in-ones u.ä.) auf dem Gelände des GolfParks und auf unserer Homepage Na.me, Vorname, Geschlecht und HPC der Spieler, 

n. zur Kontrolle der Verwaltung, insbesondere Prüfung ordnungsgemäßer Buchführung die Daten der Spielberechtigten, 

o. zur Kontrolle der Berechtigung einer vergünstigten Spielgebühr bei den Kooperati.onspartnern von „mehrgolf.bayern“ erfolgt die Übermittlung von Vorname, Name, Postleitzahl und HPC an die Kooperationspartner (Golfanlage Tegernbach, Golfanlage Zollmühle, Gol.fanlage Mangfalltal) 


(5) Der GolfPark ist dem Intranet des Deutschen Golf Verbandes e. V. (DGV) angeschlos.sen, über das u. a. die Bestellung des DGV-Ausweises erfolgt. Näheres regelt Ziff. 18 Abs. 2 der Aufnahme-und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des DGV. Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, dass die in Ziff. 18 Abs. 2 AMR genannten personenbezogenen Daten an den DGV übermittelt und zu den dort beschriebenen Zwecken vom FolfPark und dem DGV verarbeitet werden dürfen. Ziff. 18 Abs. 2 der AMR ist diesem Vertrag in seiner derzeit gel.tenden Fassung als Anlage beigefügt und zugleich Bestandteil dieses Nutzungsvertrages. 

(6) Sollte die Regelung des Ziff. 18 Abs. 2 AMR zukünftig ergänzt, erweitert oder in anderer Weise geändert werden, so werden diese Änderungen, soweit sie dem Spieler zumutbar sind, Bestandteil dieses Nutzungsvertrages, ohne dass es hierfür einer gesonderten Erklä.rung der Parteien bedarf. Etwaige Änderungen werden durch Aushang im GolfPark bekannt gemacht.


§ 10 

GERICHTSSTAND; ANWENDBARES RECHT 

(1) Gerichtsstand ist Pfaffenhofen an der Ilm. 

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich materielles deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN – Kaufrecht Anwendung. 


§ 10  

ÄNDERUNGSVORBEHALT 

Die Betreiberin behält es sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB an die aktuelle Geset.zeslage und Rechtsprechung anzupassen. Die Betreiberin verpflichtet sich, dem Golfspieler die jeweils geänderten AGB unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen unver.züglich in Textform (§ 126b BGB) an die der Betreiberin zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Golfspieler kann mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Ände.rungsmitteilung mit welcher die geänderten AGB übersandt werden, diesen in Textform (§ 126b BGB) an die in der Änderungsmitteilung angegebene E-Mail-Adresse widersprechen. Unterbleibt ein fristgerechter Widerspruch des Golfspielers, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Betreiberin wird den Golfspieler in der Änderungsmitteilung darauf hin.weisen, dass die geänderten AGB als angenommen gelten, sofern kein Widerspruch erfolgt.